Geschichte

Seinen Namen leitet Straßdorf von der Römerstraße ab, die vom Kastell Schirenhof her über das Ramnest, die Wallenstraße nach Waldstetten und weiter auf die Albhochfläche führte. Ab dem vierten Jahrhundert siedelten sich hier die Alemannen an. Ihre Hütten gruppierten sich halbkreisförmig in der schützenden Hanglage um den kleinen Dorfbach unterhalb des heutigen Hochhauses.

Erste urkundliche Erwähnung fand Straßdorf im Jahre 1269. Im 12. und 13. Jahrhundert gehörte der Ort zum staufischen Herrschaftsgebiet. Nach dem Ende der Staufer gingen deren Güter und Rechte auf ihre ehemaligen Dienstmannen über, hier auf die „Herren von Straßdorf“. Nach ihnen wurden die Herren von Rechberg das bestimmende Ortsadelsgeschlecht. Neben den Rechbergern und dem Kloster Lorch besaßen zahlreiche Patrizierfamilien und geistliche Institutionen der Reichstadt Schwäbisch Gmünd Besitz und Rechte. Streitigkeiten der verschiedenen Grundherren blieben nicht aus. In besonderen Verträgen von 1523, 1534 und 1538 versuchte man das nicht immer gutnachbarliche Verhältnis abzuklären. Damals fungierten gleichzeitig zwei Schultheißen im Ort, ein Rechbergischer und ein Gmünder Schultheiß. Anfang des 19. Jahrhunderts wurde Straßdorf württembergisch, nachdem das Gebiet der Grafen von Rechberg sowie der Reichsstadt Gmünd als Folge der napoleonischen Umwälzungen dem Herzogtum Württemberg zugeschlagen worden war. Seit dem gehörte Straßdorf zum Oberamtsbereich Gmünd und ab 1938 zum neugeschaffenen Landkreis Schwäbisch Gmünd.

Im Zuge der Gemeindegebietsreform wurde Straßdorf am 1. April 1972 in die Stadt Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis) eingegliedert. Zuvor hatte sich die Mehrheit der Bevölkerung in einer Bürgeranhörung für den Anschluß an die Stadt ausgesprochen. Im Gemeinderat der Stadt sind drei Straßdorfer als Stadträte vertreten. Ein besonderes kommunales Mitspracherecht kommt dem Straßdorfer Ortschaftsrat zu, aus dessen Mitte der Ortsvorsteher gewählt wird. Das frühere Rathaus wurde zum Bezirksamt, in dem die Bürger weiterhin ihre wichtigsten behördlichen Angelegenheiten erledigen können.

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